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Ausbildungsweg
 
Lernfahrten ab 17 Jahren
Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen.
Detaillierte Informationen zu Lernfahrten ab 17 Jahren (PDF)
 
1. Gesuchsformular für den Lernfahrausweis
Dieses kann frühstens 2 Monate vor dem 17. Geburtstag bei der Gemeindeverwaltung, kantonalen Polizeiposten oder unter www.baselland.ch bezogen werden.
 
2. Gesuch einreichen
Sobald Du das Gesuchformular vollständig ausgefüllt hast, reichst Du es bei der Gemeindeverwaltung Ihrer Wohngemeinde ein.

Dem Gesuch folgendes beilegen:

  • Gültiger Nothelferausweis im Original (nicht älter als 6 Jahre). Achtung! Falls Du bereits im Besitz der Kat. A1/A bist, musst Du den Nothelferausweis nicht einreichen, resp. den Nothelferkurs nicht mehr besuchen.
  • Sehtest (nicht älter als 24 Monate). Mit dem Gesuchformular zu einem Augenoptiker, Augenarzt oder Arzt und den Sehtest durchführen. Die Kosten dafür gehen zu Deinen Lasten. Brillenrezepte werden nicht als Sehtest akzeptiert.
  • 1 farbiges Passfoto (35/45mm)
 
Nothilfekurse
Wer ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1 oder B stellt, muss den Besuch eines Nothelferkurses (ca. 10 Stunden) nachweisen. Der Nothelferausweis ist im Original zusammen mit dem Gesuchsformular auf der Gemeindeverwaltung abzugeben. Nothelferkurs: www.samariter-basel.ch
Inhaber/innen eines Führerausweises der oben erwähnten Kategorien brauchen den Nothelferkurs nicht zu absolvieren. Das Ausstellungsdatum des Nothelferausweises darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
 
3. Basistheorieprüfung
Nach der Prüfung Deiner Unterlagen erhälst Du von der Motorfahrzeugkontrolle eine Zulassungsbewilligung und eine Anmeldekarte zur Basistheorieprüfung. Anmelden kannst Du Dich mit der Anmeldekarte oder via Internet: www.mfpbb.ch. Die Theorieprüfung kann frühstens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht werden!
Die Prüfung besteht aus 50 schriftlichen Fragen und gilt als bestanden, wenn innert 45 Minuten mindestens 126 Punkte erreicht wurden. Das Maximum beträgt 140 Punkte. Theorieprüfungen können beliebig oft wiederholt werden.
 
4. Lernfahrausweis
Nach dem Erhalt des Lernfahrausweises sind Sie berechtigt, mit einer Begleitperson (Führerausweis seit 3 Jahren und mindestens 3 Jahre alt) ein Fahrzeug zu lenken. Der Lernfahrausweis ist 2 Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Wenn der Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr (es gilt das Ausstellungsdatum auf dem Lernfahrausweis) erwirbt, muss eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen
 
Jetzt bist Du Startklar und kannst mit den Fahrstunden beginnen.
Mein Ziel ist es und wird es immer sein, Dich auf deinem Weg zum selbständigen und sicheren Fahrer, professionel, mit viel Geduld und Spass auszubilden.
 
Verkehrskundeunterricht
  • Wer den Führerausweis der Kategorie A, A1, B oder B1 erwerben will, muss im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sein, um den Verkehrskundekurs besuchen zu können. Besitzt Du bereits einen Führerausweis mit den erwähnten Kategorien, ist kein Kursbesuch notwendig.
  • Der Kurs dauert 8 Stunden.
  • Ziel: Der Verkehrskundekurs soll namentlich durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre zu einer defensiven und verantwortungsbewussten Fahrweise motivieren.
 
Führerausweis auf Probe
Nach bestandener Führerprüfung hast Du den Führerausweis 3 Jahre auf Probezeit. In dieser Zeit solltest Du keine groben Verkehrsverletzungen haben. Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten, muss innerhalb der ersten 12 Monate ein Weiterbildungskurs besucht werden. Nach Ablauf der Probezeit wird Dir der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Deines Wohnsitzkantons zugestellt.
 
Ausserkantonale Führerprüfung (Rheinfelden, Kanton Aargau)


Für alle, die die Führerprüfung nicht in Baselland, sondern im Aargau absolvieren wollen (und einer, wenn auch oft nur kurzen Strecke durch die Stadt ausweichen möchten ;)), biete ich Fahrstunden sowie die Führerprüfung im Kanton Aargau in Rheinfelden an.
 
Schritte für Gesuch zum Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton
  • www.baselland.ch wählen
  • Fahrzeugausweise wählen
  • Motorfahrzeugkontrolle wählen
  • Unter Formulare (Formular 206) Gesuch zum Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton wählen und herunterladen.
  • Formular ausfüllen und unterschrieben an die Motorfahrzeugkontrolle Basellandschaft senden.
  • Die Motorfahrzeugkontrolle Baselland in Füllinsdorf, sendet Dir dann ein Bewilligungsschreiben, dass Du die Prüfung im gewählten Kanton machen kannst.
  • Dieses Schreiben an den gewünschten Prüfungskanton senden. Zum Beispiel Strassenverkehrsamt Aargau.
  • Du erhälst dann vom gewünschten Prüfungskanton eine neue Registrationsnummer.
  • Jetzt können wir uns dort oneline anmelden. Falls Du im Aargau die Prüfung machen willst, können wir einen von 3 Prüfungsorten wählen. Rheinfelden, Schafisheim oder Wettingen.